Aktuell

Erlassmöglichkeit für abflusslose (Mischwasser-) Gruben
Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat am 16.12.2009 den Betriebsleiter des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ESC)
ermächtigt, für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 nach Einzelfallprüfung eine Entgeltreduzierung in Form eines
teilweisen Erlasses für die Entsorgung abflussloser Sammelgruben (Mischwassergruben) vorzunehmen.

Nur für den Fall, dass die auf dem Grundstück befindliche abflusslose Sammelgrube sämtliche auf dem Grundstück anfallenden
häuslichen Schmutzwässer aufnimmt, besteht Aussicht auf teilweisen Erlass wie vom Stadtrat beschlossen. Betroffene oder
interessierte Grundstückseigentümer können nähere Informationen aus dem Merkblatt für die Beantragung eines teilweisen
Erlasses (in Form eines sogenannten Vergleiches) beziehen. Der ausgefüllte und unterschriebene Erlassantrag bildet die
Grundlage für einen möglichen Vergleichsvorschlag des ESC ggü. dem Antragsteller. Hierin werden die Regelungen zur Höhe
des Erlasses sowie dem weiteren Zahlungsprozedere getroffen. Erst mit Gegenzeichnung des Vergleichsvorschlages und
Rücksendung durch den Grundstückseigentümer/Antragsteller an den ESC, Blankenburgstraße 62 in 09114 Chemnitz kommt es
zum wirksamen Vergleich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Garten-, Wochenend- und Freizeitgrundstücke keine Aussicht auf Erlass haben.
Nähere Informationen einschließlich der für den Erlass in Frage kommenden Tarifgruppe gehen aus dem Merkblatt hervor.

Telefonkontakt für Rückfragen: ESC 0371 - 4095 756 oder 0371 - 4095 812