Sie haben Fragen zu den aktuellen Abwasserentgelten und Modernisierungsmaßnahmen?
Gern stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern von Chemnitz alle relevanten Informationen und Antworten bereit.
Im Abwasser sind biologische und chemische Schadstoffe enthalten. Würde dieses Abwasser ungeklärt in Gewässer und Böden eindringen, bestände eine große Gefahr für Um-, Tierwelt und den Menschen.
Die Erneuerung und Instandhaltung unserer Abwassersysteme sind essenziell, um Umweltschäden zu vermeiden, die Wasserqualität nachhaltig zu verbessern und die Stadt Chemnitz für zukünftige Herausforderungen zu wappnen.
Bürgerinnen und Bürger können aktiv zur Abwasserqualität beitragen, indem sie keine Schadstoffe wie Fette, Farben, Medikamente oder andere Chemikalien über den Abfluss entsorgen. Solche Stoffe belasten das Abwassersystem erheblich und können mit einfachen Mitteln umweltgerecht entsorgt werden.
Abwasserentgelte sind notwendig, um die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Kanalnetzes und der Zentralen Kläranlage in Chemnitz Heinersdorf zu decken. Außerdem tragen sie zur Finanzierung umfangreicher Modernisierungen bei, die nötig sind, um Umweltauflagen zu erfüllen und eine nachhaltige Wasseraufbereitung zu gewährleisten.
Die Entgelte betragen seit 1. Februar 2025 für: • Schmutzwasser (4,41 €/m³, inkl. USt.), • Niederschlagswasser (1,61 €/m², inkl. USt.), • Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben (11,00 €/m³, inkl. USt.), • Fäkal- und Abwasserschlämme (86,39 €/m³, inkl. USt.).
Das Schmutzwasserentgelt berechnet sich nach der angefallenen Schmutzwassermenge. Dem liegt im Wesentlichen die aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zugeführte Frischwassermenge (Trinkwasser) zugrunde. Umso weniger Trinkwasser bezogen wird, desto geringer ist das Schmutzwasserentgelt.
Das Niederschlagswasserentgelt kann reduziert werden, indem Flächen durchlässiger gestaltet, entsiegelt oder entkoppelt werden. Eine Entkoppelung ist möglich, wenn Oberflächenwasser anderweitig schadlos verbracht werden kann (Versickerungsflächen/-anlagen, Einleitung in eine Vorflut, Zisterne mit Regenwassernutzung).
Zurzeit gibt es keine speziellen Förderprogramme oder Vergünstigungen. Bei finanziellen Härtefällen können sich Bürgerinnen und Bürger an Kundenservice@eins.de wenden, um individuelle Lösungen zu besprechen.
Die aktuellen Entgelte gelten für den Zeitraum 1. Februar 2025 bis 31. Dezember 2027. Es ist möglich, dass bei weiteren Kostensteigerungen (z. B. durch gestiegene Energiepreise oder verschärfte Umweltauflagen) erneute Anpassungen nötig sind. Diese werden jedoch sorgfältig geprüft und nur bei Bedarf umgesetzt.
Für individuelle Fragen schreiben Sie bitte an esc@esc-chemnitz.de.
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